RA Bernhard J. Faßbender

Arbeitsrecht

Bei der Bearbeitung von Mandaten aus dem arbeitsrechtlichen Bereich sind zumeist mehrere - oft verstreut geregelte - Rechtsgrundlagen (Gesetze, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) zu berücksichtigen. Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch, dass alle wesentlichen Vorschriften zum Arbeitsrecht enthält. Viele Regelungen beruhen auf dem sogenannten Richterrecht, sind also von den Gerichten entwickelt worden.

Bei Arbeitsrechtstreitigkeiten muss oft rasch reagiert werden. Es ist allgemein bekannt, dass z. B. Kündigungsklagen binnen 3 Wochen beim Arbeitsgericht zu erheben sind. Aber auch andere Rechte müssen oft aufgrund von Ausschlussfristen, die sich in Arbeits- oder Tarifverträgen finden, kurzfristig geltend gemacht werden.

 

Den Weiterbildungslehrgang zum “Fachanwalt für Arbeitsrecht” habe ich erfolgreich absolviert. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Beratung beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen (einschließlich befristete Beschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen, Verträge mit leitenden Angestellten und GmbH-Geschäftsführern),
  • Beratung zum laufenden Arbeitsverhältnis (bei Abmahnung, Betriebsvereinbarung, Teilzeit-, Altersteilzeitregelung, Versetzung etc.),
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich sozial-  und steuerrechtlicher Folgen.
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