Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender

 

Bei der Bearbeitung von Mandaten aus dem arbeitsrechtlichen Bereich sind häufig mehrere Rechtsgrundlagen (Gesetze, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) zu berücksichtigen. Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch, dass alle wesentlichen Vorschriften zum Arbeitsrecht enthält. Viele Regelungen beruhen auf dem sogenannten Richterrecht, sind also von den Gerichten entwickelt worden.

Bei Arbeitsrechtstreitigkeiten muss häufig rasch reagiert werden. Es ist zwar allgemein bekannt, dass z. B. Kündigungsschutzklagen binnen 3 Wochen beim Arbeitsgericht zu erheben sind. Dagegen sind Betroffene nicht selten überrascht, dass auch andere Rechte aufgrund von Ausschlussfristen, die sich oft in Arbeits- oder Tarifverträgen finden, kurzfristig geltend gemacht werden müssen.

Es ist daher für juristische Laien oft nicht einfach, die rechtliche Lage zutreffend zu beurteilen. In solchen Fällen lohnt sich die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwalts, der im Rahmen einer Beratung rechtliche Fragen klärt und ggf. die Interessenvertretung übernimmt.

 

Den Weiterbildungslehrgang zum “Fachanwalt für Arbeitsrecht” habe ich 2005 erfolgreich absolviert. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, unter anderem in den folgenden Bereichen:

    Beratung beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen (einschließlich befristete Beschäftigungen, Verträge mit leitenden Angestellten und GmbH-Geschäftsführern),

    Beratung zum laufenden Arbeitsverhältnis (bei Abmahnung, Betriebsvereinbarung, Teilzeit-, Altersteilzeitregelung, Versetzung etc.),

    Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich sozial-  und steuerrechtlicher Folgen

 

Veröffentlichungen

Erstes Arbeitsgerichtsurteil - Verstoß gegen das Allgemeine Gleich- behandlungsgesetz (AGG) durch Kündigung älterer Arbeitnehmer?,    10.05.2007, www.123recht.net

 

Fehlende Schriftform als “Vertragsfalle” bei befristeten Arbeitsverträgen?, 27.06.2007, www.123recht.net

 

Ersatz der Detektivkosten des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer?, 16.08.2007, www.123recht.net.