Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender

 

Adressbuchtricks und andere Kostenfallen

Unseriöse Anbieter akquirieren zunehmend - angeblich kostenlose - Werbeeinträge für Verzeichnisse oder für Internetdatenbanken.

Wer sich darauf einlässt, erhält zunächst ein Formular, verbunden mit der Bitte, dort seine Firmendaten einzutragen bzw. zu korrigieren. Die Überschrift des Formulars lautet z. B. “Korrekturabzug”. Die gesamte Aufmachung lässt auf einen kostenlosen Eintrag schließen, sowie er in der Regel zuvor mit dem später Geschädigten besprochen wurde.

Tatsächlich finden sich die erheblichen Kosten - bis zu EUR 1.000 pro Jahr - im weiteren AGB-Text. Mit der Unterschrift unter den “Korrekturabzug” soll nach der geschickt versteckten Klausel ein teurer Vertrag zustande kommen, meist als Abonnement über mindestens zwei Jahre. Der Kunde geht freilich von einem kostenfreien Angebot aus.

Die Einträge sind für Werbekunden wirtschaftlich wertlos, weil die Datenbanken kaum bekannt sind und daher nicht genutzt werden. Ähnlich ist das Vorgehen beim Anzeigenschwindel und anderen Köderangeboten im Internet.

In der Sache hat meine Kanzlei mehrere Urteile, unter anderem für ein betroffenes Unternehmen beim Amtsgericht München, erwirkt. Die Entscheidung wurde rechtskräftig, nachdem die Gegenseite die Berufung nach einem Hinweis des Landgerichts zu deren Aussichtslosigkeit zurücknahm.

Weitere Informationen zu Adressbuchtricks:

Urteil des Amtsgerichts München, 04.10.2007, Az. 264 C 13765/07

“Dreist siegt nicht immer,” Pressemitteilung des Gerichts, 25.02.2008

Pressemitteilung, 27.02.2008, Presseportal www.openpr.de

versteckte Klauseln im Kleingedruckten ..., 27.02.2008, Welt

Achtung: Vertragsfallen bei Adressbuchangeboten, 04.03.2008,
Rechtsanwalt Faßbender im Gespräch dem Haufe-Verlag

Informationen zu Kostenfallen im Internet:

Abofallen-Betreiber werden dreister, 19.09.2008, Heise-Online

 

Musterschreiben und weitere Informationen

Nachstehend finden Sie zwei Musterschreiben, mit denen sich Betroffene wehren können. Bitte beachten Sie, dass die Musterschreiben nur eine erste Hilfestellung geben sollen. Sie können erforderlichen Rechtsrat nicht ersetzen. Eine Haftung für die richtige Verwendung der Muster ist daher ausgeschlossen.

Musterschreiben 1: Zahlungsverweigerung, Anfechtung

Musterschreiben 2: Rückzahlungsaufforderung, Anfechtung