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Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender
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Beinahe jeder Teilnehmer des Straßenverkehrs kommt einmal mit dem Verkehrsrecht in Berührung.
Es regelt zum einen Fragen der Fahrerlaubnis (einschließlich des Fahrerlaubnisentzugs, MPU etc.). Ein weiterer Teil befasst sich mit der zivilrechtlichen Unfallregulierung.
Zum Verkehrsrecht gehören ferner Straf- und Bußgeldvorschriften. Der folgende Bußgeldrechner bezieht sich auf Geschwindigkeitsverstöße.
Ich berate und vertrete Mandanten im Verkehrsrecht vor allem
bei der zivilrechtlichen Abwicklung von Unfällen und
bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafsachen.
Bei verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Ermittlungsverfahren biete ich ferner ein Mandat an, das sich auf Akteneinsicht beschränkt. Besuchen Sie bitte bei Interesse die Seite unter der Rubrik “Online- Service”
Veröffentlichungen
Hinweise für Verkehrsunfallbeteiligte, 10.12.2007, www.123recht.net
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