Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender

 

Das Steuerrecht ist bekanntlich ein unübersichtliches Rechtsgebiet. Zu einer Vielzahl von Gesetzen kommen Richtlinien, Durchführungs- verordnungen und sonstige Verwaltungsvorschriften der Verwaltung hinzu, die der Bürger - und bisweilen auch das Finanzamt - nicht mehr zuverlässig überschaut. Dies führt im Ergebnis zu fehlerhaften Steuererklärungen und nicht selten sogar zu falschen Steuerbescheiden der Finanzverwaltung.

Als Rechtsbehelf dagegen gibt es die Möglichkeit des Einspruchs, der innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des falschen Bescheides einzulegen ist. Der Einspruch ist an das Finanzamt zu richten. Wird der Einspruch zurückgewiesen, steht die Möglichkeit der Klage zum Finanzgericht offen. Für die Erhebung der Klage ist eine Frist von wiederum einem Monat seit dem Zugang der Einspruchsentscheidung zu beachten.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Steuerberater oder ein fachkundiger Rechtsanwalt beauftragt werden, der die Aussichten einer Klage prüft und ggf. im Rechtsstreit vor dem Finanzgericht die Vertretung übernimmt.

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Im Steuerrecht bin ich für Privatpersonen sowie für Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen in folgenden Bereichen tätig:

    Erstellung von Steuererklärungen (Einkommens-, Körper- schafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht),

    Beratung und Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren.