Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender

 

Rechtsberatung

Die Pauschalvergütung für eine erste Beratung in den Bereichen

- Arbeitsrecht,

- Bankrecht,

- Existenzgründung oder

- Verkehrsrecht

beträgt bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad und Umfang:

Pauschalgebühr, § 34 I 1 RVG

EUR 42,00

19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG

EUR  7,98

Rechnungssumme

EUR 49,98

 

 

 

Sofern Sie eine Beratung aus einem anderen als den oben genannten Rechtsgebieten wünschen, können Sie mich gern ebenfalls online kontaktieren. Ich unterbreite Ihnen nach Schilderung des Sachverhalts einen Vergütungsvorschlag.

 

Wie umfangreich und konkret ist die Beratung?

Das Mandat ist auf eine Erstberatung, also eine (einmalige) Auskunft, die Ihnen eine verbindliche erste Einschätzung der rechtlichen Situation ermöglicht, beschränkt.

Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau. Sie können gern bis zu 5 Seiten Unterlagen beifügen. Soweit dies nicht möglich ist, sollten Sie aus relevanten Schreiben und Verträgen möglichst konkret zitieren.

Eine Nachfrage zur Klärung und zum Verständnis der Beratung ist kostenfrei möglich, nicht jedoch weitere Fragen. Dazu wäre ein neuer Auftrag erforderlich.

Eine vertiefte gutachterliche Stellungnahme, die Anfertigung von Schriftsätzen oder die Vertretung gegenüber Dritten ist - wenn gewünscht - ebenfalls einem weiteren Auftrag vorbehalten.

Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, wie eine Anfrage aussehen kann und welchen Umfang eine Beratung üblicherweise hat, verweise ich auf ein Beispiel. Sie finden dies - unter Wahrung der Anonymität des Mandanten - auf ”frag-einen-Anwalt.de”.

 

Ihre Anfrage können Sie hier stellen.