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Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender
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Online-Service
Nicht jedes Mandat erfordert ein persönliches Gespräch. Das Internet ermöglicht vielfach eine Abwicklung auch ohne direkten Kontakt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Angelegenheit mit einer Beratung (ohne Verhandlungen oder Führung des Schriftwechsels mit der Gegenseite oder dem Gericht) zu erledigen ist. Ferner sind Ermittlungsverfahren und Bußgeldsachen in Verkehrssachen, bei denen (zunächst) nur Akteneinsicht genommen werden soll, geeignet.
Vor- und Nachteile
Sie sparen Zeit, weil Sie nicht in die Kanzlei kommen müssen. Die Vergütung wird vorab konkret vereinbart. Sie ist von Beginn an transparent und in der Regel deutlich kostengünstiger als bei der konventionellen Mandatsbearbeitung.
Allerdings kann ich wegen der vergleichsweise geringen Kosten mit einer Rechtsschutzversicherung keine Korrespondenz führen. Für komplexe und umfangreiche Mandate ist die Erstberatung mit Fernkommunikationsmitteln ungeeignet.
Zur Abwicklung eines Online-Mandats
Sie erhalten nach Ihrer Anfrage sofort eine Sende- und Empfangs- bestätigung. Über die Druckfunktion des Browsers können Sie sich eine Kopie der Anfrage nebst Bestätigung für Ihre Akten ausdrucken.
In seltenen Fällen kann ich - z. B. aus berufsrechtlichen Gründen - leider für Sie nicht tätig werden. Es ist ferner denkbar, dass sich Ihre Anfrage aus oben genannten Gründen wie oben nicht für ein Online- Mandat eignet. Sofern dies einmal vorkommt, teile ich Ihnen dies unverzüglich mit.
Ansonsten erhalten Sie von mir die Erklärung zur Mandatsannahme und - wenn Sie Verbraucher sind - eine Widerrufsbelehrung. Ferner bitte ich um einen Vorschuss in Höhe der anfallenden Vergütung.
Ihren Auftrag bearbeite ich umgehend nach Eingang des Vorschusses. Nach dessen Erledigung übersende ich Ihnen eine Rechnung.
Bei Interesse an einer Beratung lesen Sie bitte hier weiter, und wenn Sie eine Akteneinsicht wünschen, hier.
Mitteilung der Stiftung Warentest über Online-Rechtsberatung
Über Preis und Qualität von Rechtsberatungen auf Internetportalen berichtete die Stiftung Warentest am 15.01.2008.
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