Rechtsanwaltskanzlei Bernhard J. Faßbender

 

Kosten und Prozessrisiko im Zivilrecht - Auszug -

Streitwert - alle Beträge in EUR

1,3 RA-Gebühr exkl. MWSt., außergerichtl.  

 2,5 RA-Gebühren   inkl. MWSt., ein RA, gerichtl., 1. Instanz

Gerichtskosten, 1. Instanz

Gesamtkosten: GK, zwei RAe, zwei Instanzen

 

 

3001 - 3500

282,10

669,38

291,00

3.511,44

9001 - 10.000

631,80

1.469,65

588,00

7.597,60

22.001-25.000

891,80

2.064,65

933,00

10.925,40

45.001-50.000

1.359,80

3.135,65

1.368,00

16.481,44

80.001-95.000

1.660,10

3.822,88

2.268,00

21.495,28

 

 

 

 

 

 

 

Für weitere Streitwerte finden Sie - wenn Ihr Internet-Browser “java- fähig” ist - hier einen Kostenrechner der Hans Soldan GmbH.

 

Wann lohnt sich unter Kostenerwägungen eine Anwaltsberatung?

Die Frage ist nicht allgemein verbindlich zu beantworten. Folgende Hinweise können aber für Nutzen-Risiko-Erwägungen hilfreich sein.

Wenn sich ein Streit abzeichnet, ist es sinnvoll, bei Zweifeln möglichst frühzeitig einen Anwalt im Rahmen eines Beratungsmandates die Angelegenheit prüfen zu lassen. Die Kosten dafür sind in der Regel moderat und werden vorab vereinbart. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass ein zunächst beabsichtigter Rechtsstreit keine oder nur geringe Chancen hat, werden weitere unnötige Kosten vermieden. Damit haben sich die Ausgaben für den Anwalt bereits gelohnt.

Ähnliches gilt, wenn z. B. ein Vertragsentwurf zu fertigen ist. Bei alltäglichen Geschäften ist eine von Juristen formulierte Vereinbarung überflüssig. Bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sieht dies jedoch anders aus, insbesondere bei sehr gegensätzlichen Interessen der Parteien (z. B. bei einem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag). Bei einem späteren Streit über den Inhalt eines vom Anwalt gefertigten Vertrags hat dessen Mandant vor Gericht in der Regel gute Chancen.

 

Wie kann man das Kostenrisiko für einen Prozess kalkulieren?

Um das Kostenrisiko einschätzen zu können, kann die vorstehende Tabelle Hilfestellung geben. Ein Vergleich des Streitwerts mit dem Gesamtkostenrisiko über zwei Instanzen ergibt folgendes Ergebnis:

Im Regelfall übersteigen die Kosten über zwei Instanzen bei Beträgen bis EUR 3.500,00 die Höhe dieser Forderung. Wenn ein Rechtsstreit bei geringeren Beträgen in erster Instanz wider Erwarten verloren geht, sollte man daher prüfen, ob die Sache eine Berufung lohnt.

Vor einer Klage ist zu überlegen, ob eine Forderung auch eingetrieben werden kann. Bei zweifelhafter Bonität des Schuldners empfiehlt es sich, zuvor eine Auskunft einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Vollstreckungstitel über erhebliche Beträge vorliegt. Die Auskunft kann meist zu überschaubaren Kosten über den Anwalt besorgt werden.